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   BGH, 20.12.1962 - III ZR 128/61   

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https://dejure.org/1962,6379
BGH, 20.12.1962 - III ZR 128/61 (https://dejure.org/1962,6379)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1962 - III ZR 128/61 (https://dejure.org/1962,6379)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1962 - III ZR 128/61 (https://dejure.org/1962,6379)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50

    verbrannter Hausrat - §§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis

    Auszug aus BGH, 20.12.1962 - III ZR 128/61
    Das Revisionsgericht ist vielmehr selbst in der Lage, die Schätzung des Schadens, der auf das schuldhaft amtspflichtwidrige Verhalten der Bediensteten der Beklagten zurückzuführen ist, im Rahmen des § 287 ZPO vorzunehmen, wie bei geklärtem Tatbestand daß Revisionsgericht auch die Verteilung des Schadens im Rahmen des § 254 BGB vorzunehmen pflegt (RGZ 134, 56, 66; 154, 355, 369; BGHZ 3, 46, 52) [BGH 03.07.1951 - I ZR 44/50] , falls das Berufungsgericht dies unterlassen oder fehlerhaft durchgeführt hat.
  • RG, 21.04.1937 - V 297/36

    1. Über das Wesen des Ankaufsrechts (Vorhand, Option) und seine Unterscheidung

    Auszug aus BGH, 20.12.1962 - III ZR 128/61
    Das Revisionsgericht ist vielmehr selbst in der Lage, die Schätzung des Schadens, der auf das schuldhaft amtspflichtwidrige Verhalten der Bediensteten der Beklagten zurückzuführen ist, im Rahmen des § 287 ZPO vorzunehmen, wie bei geklärtem Tatbestand daß Revisionsgericht auch die Verteilung des Schadens im Rahmen des § 254 BGB vorzunehmen pflegt (RGZ 134, 56, 66; 154, 355, 369; BGHZ 3, 46, 52) [BGH 03.07.1951 - I ZR 44/50] , falls das Berufungsgericht dies unterlassen oder fehlerhaft durchgeführt hat.
  • RG, 02.10.1931 - III 383/30

    1. Kann im Zwangsversteigerungsverfahren der Anordnungs- oder der

    Auszug aus BGH, 20.12.1962 - III ZR 128/61
    Das Revisionsgericht ist vielmehr selbst in der Lage, die Schätzung des Schadens, der auf das schuldhaft amtspflichtwidrige Verhalten der Bediensteten der Beklagten zurückzuführen ist, im Rahmen des § 287 ZPO vorzunehmen, wie bei geklärtem Tatbestand daß Revisionsgericht auch die Verteilung des Schadens im Rahmen des § 254 BGB vorzunehmen pflegt (RGZ 134, 56, 66; 154, 355, 369; BGHZ 3, 46, 52) [BGH 03.07.1951 - I ZR 44/50] , falls das Berufungsgericht dies unterlassen oder fehlerhaft durchgeführt hat.
  • BGH, 10.01.1963 - III ZR 77/61
    müßte hier ins Blaue hinein erfolgen und läßt sich unter diesen Umständen, was auch der Revisionsrichtcr ausoprochcn kann (vglo III ZR 128/61 vom 20, Dezember 1962), nicht zugunsten der Klägerin bejahen.
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