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BGH, 20.12.1962 - III ZR 128/61 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50
verbrannter Hausrat - §§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis
Auszug aus BGH, 20.12.1962 - III ZR 128/61
Das Revisionsgericht ist vielmehr selbst in der Lage, die Schätzung des Schadens, der auf das schuldhaft amtspflichtwidrige Verhalten der Bediensteten der Beklagten zurückzuführen ist, im Rahmen des § 287 ZPO vorzunehmen, wie bei geklärtem Tatbestand daß Revisionsgericht auch die Verteilung des Schadens im Rahmen des § 254 BGB vorzunehmen pflegt (RGZ 134, 56, 66; 154, 355, 369; BGHZ 3, 46, 52) [BGH 03.07.1951 - I ZR 44/50] , falls das Berufungsgericht dies unterlassen oder fehlerhaft durchgeführt hat. - RG, 21.04.1937 - V 297/36
1. Über das Wesen des Ankaufsrechts (Vorhand, Option) und seine Unterscheidung …
Auszug aus BGH, 20.12.1962 - III ZR 128/61
Das Revisionsgericht ist vielmehr selbst in der Lage, die Schätzung des Schadens, der auf das schuldhaft amtspflichtwidrige Verhalten der Bediensteten der Beklagten zurückzuführen ist, im Rahmen des § 287 ZPO vorzunehmen, wie bei geklärtem Tatbestand daß Revisionsgericht auch die Verteilung des Schadens im Rahmen des § 254 BGB vorzunehmen pflegt (RGZ 134, 56, 66; 154, 355, 369; BGHZ 3, 46, 52) [BGH 03.07.1951 - I ZR 44/50] , falls das Berufungsgericht dies unterlassen oder fehlerhaft durchgeführt hat. - RG, 02.10.1931 - III 383/30
1. Kann im Zwangsversteigerungsverfahren der Anordnungs- oder der …
Auszug aus BGH, 20.12.1962 - III ZR 128/61
Das Revisionsgericht ist vielmehr selbst in der Lage, die Schätzung des Schadens, der auf das schuldhaft amtspflichtwidrige Verhalten der Bediensteten der Beklagten zurückzuführen ist, im Rahmen des § 287 ZPO vorzunehmen, wie bei geklärtem Tatbestand daß Revisionsgericht auch die Verteilung des Schadens im Rahmen des § 254 BGB vorzunehmen pflegt (RGZ 134, 56, 66; 154, 355, 369; BGHZ 3, 46, 52) [BGH 03.07.1951 - I ZR 44/50] , falls das Berufungsgericht dies unterlassen oder fehlerhaft durchgeführt hat.
- BGH, 10.01.1963 - III ZR 77/61 müßte hier ins Blaue hinein erfolgen und läßt sich unter diesen Umständen, was auch der Revisionsrichtcr ausoprochcn kann (vglo III ZR 128/61 vom 20, Dezember 1962), nicht zugunsten der Klägerin bejahen.